Holzflößen auf Sauer und Our (Heimatkalender 2018)
von Werner Weber, Eisenach
Einer der Transportwege für schwimmende Waren aller Art waren früher unsere Flüsse, sicherlich nicht mehr vergleichbar mit ihrem Aussehen in unserer Zeit. Beim heutigen Wasserstand würden die Grenzflüsse Sauer und Our sich nicht mehr zum Holzflößen eignen. Auch in früheren Jahrhunderten waren sie nur nach der Schneeschmelze dazu benutzbar. In einer der ersten Echternacher Notarakten aus dem 17. Jahrhundert, die ich einsehen konnte, gibt es Hinweise auf Holzflößerei im ehemaligen Luxemburger Land.
Der Begriff Flößen bedeutet, Transport von zusammengebundenen Baumstämmen, in unserem Fall auf der Sauer. Dagegen sprechen wir von Triften, wenn einzelne Stämme dem Wasser übergeben werden um sie zu ihrem Ziel zu bringen.
Neben der damals einzigen Transportmöglichkeit derart schwerer Lasten, hatte dieses Wässern auch einen gewollten Nebeneffekt, nämlich das Auswaschen der Salze und Säuren des Holzes auf ihrer langen Fahrt zu ihrem Verarbeitungsziel. Durch dieses Auswaschen wurde das Holz härter und riss beim späteren Trocknen weniger auf. Auch sollten die Stämme nicht geerntet werden wenn sie im Saft standen, also nicht im Frühjahr und Sommer, wegen ihres Eigengewichtes.
Unser Eichenholz hat in etwa das gleiche Verdrängungsgewicht wie Wasser, es ist gerade noch schwimmbar. Deshalb war es beim Flößen erforderlich, eine gewisse Anzahl des leichteren Buchen – oder Ahornholzes mit einzubinden, um das Floß nicht zu tief einsinken zu lassen. Natürlich hätte ein Anteil des noch leichteren Nadelholzes den gleichen Effekt erzielt, doch diese Holzart war damals bei uns noch nicht vorhanden.
Nun stellt sich hier die berechtigte Frage, wohin und warum wurden diese Baumstämme aus der Eifel exportiert. In der Flößerei gab es einen Begriff der uns ans Ziel dieser langen und beschwerlichen Reise des Holzes mitnimmt, der Holländer. Dieser war ein Floß, das Stämme von mehr als zwanzig Metern Länge und einem mittleren Durchmesser von 0,34 m hatte und aus zehn derartigen Stämmen zusammengebundenen war. Auf der Fahrt nach Holland konnte allerdings erst auf Mosel und Rhein mit dieser Größe geflößt werden, auf den in unserer Heimat bekannten Flüssen waren derart große Flöße nicht möglich. Oft heißt es in den vorhandenen Notarakten meist: „die Stämme werden ins Wasser gebracht“.
Dies bezieht sich besonders auf die Region des Flusses Our (Ur), dort war wohl eher das Triften angesagt. Natürlich bestand auch die Möglichkeit, dass die Flößer nur einige Stämme verbanden, die dann an anderen Liegeplätzen vergrößert wurden.
Plätze an der Our, an denen das Holz ins Wasser gebracht wurde, waren bei dem heutigen luxemburgischen Ort Bettel, bei Schwarzenphul und an der Brisch in Rodt, unterhalb der Commandiere. Es gab allerdings auch noch andere.
Lagerplätze von denen die Stämme zum Flößen gebracht wurden, waren an der Sauer bei Weilerbach und, nach der Vereinigung der Flüsse Nims, Prüm und Sauer, bei Minden.
Der oft genannte Termin zum Einbringen des Holzes ins Wasser war der Monat Februar. Beginnend mit dem Tage Maria Lichtmess, auch genannt Maria Reinigung am 2. Februar.
Als letzter Termin werden 10 Tage vor oder 10 Tage nach Matthiasfest genannt, dem 24. Februar.
Es gab wohl einige Gründe den Monat Februar zum Triften und Flößen auszusuchen. Dies hatte sicher in der Hauptsache mit der Schneeschmelze zu tun. Der Februar brachte durch das Schmelzwasser immer sicheren Wasserstand. Außerdem war nun auf der Sauer wenig Begegnungsverkehr mit den Schiffen zu befürchten, die ihre Last mit Pferden die Sauer aufwärts zogen.
Ein weiterer Grund könnte gewesen sein, dass ab Mattheistag der Holzeinschlag beendet sein musste, weil danach wieder Saft in die Bäume stieg.
Die einzelnen Stämme wurden an den Lagerplätzen mit einem Holztau zusammengebunden. Dieses bestand aus jungen Trieben von Buchen, Eichen und Haselnusssträuchern, die nach dem Erhitzen zu einem Holz - Strick gedreht wurden. Das Erhitzen machte die Holztriebe geschmeidiger. Älteren Lesern wird diese Methode an das Binden der früher zum Anheizen des Backofens benötigten Reisigschanzen erinnern. Dabei wurde auch ein Heselterkneppel bearbeitet, bis er sich zum Binden und Knoten eignete. Nach dem gleichen Muster wurden die Getreidegarben mit Stroh gebunden. Diese Art des Bindens war schnell vergessen, als es Bindedraht bzw. Hanfseil zu kaufen gab.
Trift - oder Floßmänner Ob beim Triften oder beim Flößen, immer wurden die Stämme mit Stangen vom Ufer aus von den Floßleuten begleitet. Sie waren ebenso dafür verantwortlich, dass die Ufer und Dämme nicht beschädigt wurden. Auch das sogenannte Wertholz, Buche und Eiche, durfte beim Wassern keinen Schaden erleiden. Vereinzelt wurde auch Holz zum Heizen oder Köhlern geflößt, dessen Wertigkeit aber nicht so hoch war. Die Arbeit der Flößer war sehr gefährlich, daher mussten die Leinpfade an den Flüssen sauber gehalten wurden. An der schiffbaren Sauer war dies besonders erforderlich, wie wir später noch lesen werden.
Die wichtigsten Abnehmer für Holz aus unserem Gebiet waren die Holländer. Durch ihre weltweite Ausdehnung im 17. Jahrhundert benötigte die Seemacht auch unser wertvolles Holz zum Bau ihrer Kriegs – und Handelsschiffe. Für eines dieser großen Schiffe benötigten die Schiffsbauer 2000 Stämme, für jedes Kriegsschiff sogar 4000 Stämme. Benötigt wurden nicht nur gerade Eichenstämme, sondern auch gebogene zur Anfertigung des Rumpfholzes. Eine ungeheure Menge an Holzstämmen wurde benötigt, die Holländische Flotte bestand im Jahre 1634 aus 35.000 Schiffen.
So ist es nicht verwunderlich, dass holländische Holzhändler auch in eher abgelegen Gebieten der Eifel unterwegs waren, um Holz aufzukaufen.
Den Handel mit holländischen Holzhändlern gibt es auch heute noch. Allerdings werden die Hölzer nicht mehr geflößt, sondern auf dem Landweg zu den Bestimmungsorten gebracht.
Erstmals las ich in Notarakten aus dem Jahre 1656 von holländischen Holzhändlern bzw. ihren Aufkäufern in der Eifel. Bekannter ist das Flößen von Stämmen aus der Schwarzwaldregion über den Rhein nach Holland. Von unseren kleinen Flüssen war mir persönlich bisher nichts Derartiges bekannt.
Hindernisse des Holztransportes Ein großes Hindernis waren die Stauwehre entlang der Flüsse. Da das Wasser der Sauer zum Antrieb der Mühlen benutzt wurde, gab es eine beträchtliche Zahl von Wehren, bei denen das Wasser gestaut und umgeleitet wurde, zum Leidwesen der Flößer. So notwendig diese Wehre für den Mühlenbetrieb waren, so waren sie anderseits ein Hindernis für die Flößerei, denn durch den Stau des strömenden Flusses war ein geordnetes und ungefährliches Passieren der Stauwehre ein nicht einfaches Unterfangen.
So beschreiben einige Akten vom 17. April des Jahres 1656 welche Lösungen gefunden wurden, diese Wehre ohne Unglück zu durchfahren.
Der Bevollmächtigte des Holzkaufmanns C. May, Johannes Spindert, verhandelte mit Johann Weis, seiner Mutter und Lorenz Reißeren, den Inhabern der Mühle Bastendorf, über eine sichere Durchfahrt durch ihr Mühlenwehr. Als Ergebnis dieses Treffens notierte der Notar Lebkucher aus Echternach das Folgende:
….. um die sichere Durchführung von 400 Eichenstämmen an ihrer Mühle vorbei zu Gewährleisten, solle das Wehrwasser abgelassen werden.
Durch das Ablassen des Wassers war allerdings das Getreidemahlen nicht mehr möglich. Als Schadensausgleich sollten die Mühlenbesitzer eine Summe von siebzehn Reichs -Dahler erhalten, die Halbscheit (die Hälfte) der Summe sofort und die andere Hälfte, wenn der letzte Baum das Wehr gefahrlos passiert hatte.
Am gleichen Tage kam es zur Verhandlung mit der Besitzerin der Wallendorfer Mühle, Susanna Michels. Auch hier verhandelte Johannes Spindert als Bevollmächtigter des genannten Kaufmanns um das Passieren ihres Mühlenwehrs. Es wurde vereinbart, dass die Floßleute das erwähnte Wehr an der Sauer ohne Gefahr mit 400 Stämmen durchfahren könnten. Als Gegenleistung für den entgangenen Mahllohn wurde vereinbart, eine Summe von achtzehn Reichs- Dahler, die Hälfte sofort und das übrige Geld, wenn die genannten Stämme ihr Wehr ohne Schaden verlassen hätten.
Bei den genannten 400 Stämmen scheint es sich um Flöße gehandelt zu haben, denn im Akt heißt es durchfahren zu können. Bei einer Benutzung mit losen Stämmen, würde es treiben oder trieften heißen.
Am gleichen Tag, dem 17. April 1656 erklärte der Inhaber des Wehres in Echternach, Arnold Lutsch aus Echternach, dass er ebenfalls mit Johannes Spindert, die vorgenannte Vereinbarung getroffen habe. Und dieses nicht nur für die Durchfahrt seines Wehrs in Echternach, sondern auch für das ihm gehörende in Didlingen:
….. „ das er sein in der hand habendes wehr zu didlingen auch er öffnen solle, daß kein hindermal daran seie, also vierhundert stämme bäum dadurch seines prinzipalen, des kaufmanns may bei gelegenheit geführt werden können und er solle schuldig sein zehn reichs dahler, davon anjetzo die halbscheit und dan die andere halbscheit, wenn der letzte stamm dadurch sein werden, zu zahlen verhafft sein solle“.
Am 18. April 1656 stand die Verhandlung mit dem Besitzer der Reisdorfer Mühle, Welters Johannes an. Auch mit ihm wurde ein Betrag über den oben zitierten Nutzungsausfall für sein Mühlenwehr vereinbart. Seine Entschädigung belief sich auf fünfzehn Reichs- Dahler und war in der Weise der vorgenannten Halbscheit zu entrichten, das restliche Geld nach schadlosem Durchfahren des letzten der 400 Stämme.
Quelle: Notar Lebkucher, Echternach vom 17. April und 18.April 1656
Bei den eben zitierten geldlichen Vereinbarungen ist auffallend, dass jeder Mühlenbesitzer eine andere Ausfallsumme erhielt. Es besteht deshalb die Wahrscheinlichkeit, dass sie nach der Größe der Mühle und damit nach dem zu erwartenden Schaden berechnet wurde. Leider fehlen die entsprechenden Angaben nach denen die Berechnung vorgenommen wurde.
Ebenfalls ist aus diesen Akten nicht ersichtlich, ob die Stämme schon verbunden waren oder ob es sich um einzelne Stämme handelte, die von den Flößern begleitet wurden. Es wird sich hier wohl um verbundene Eichenstämme gehandelt haben, die mit leichterem Holz aufgefüllt wurden, um ein Flößen möglich zu machen.
Die holländischen Holzkäufe sind im 19.Jahrhundert nicht mehr durch Notarakten zu belegen, deshalb gibt es kaum noch Hinweise über Holzflößerei auf den erwähnten Flüssen.
Zum Ende des 18. Jahrhunderts hatten die Niederlande den Höhepunkt ihrer Kolonialisierung erreicht, in diesen Jahren beherrschten sie die Hälfte des Welthandels.
In der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts zeugen Notarakten von einem gewaltigen holländischen Einkauf von Holz in der Eifel. In diesem Jahrhundert nimmt Österreich das Luxemburger Grenzland in Besitz, mit der heute noch in Luxemburg sehr angesehenen Kaiserin Maria Theresia.
Einige Holzhändler, die Mehrzahl stammte aus Trier, waren unterwegs um Holzstämme für Holland zu erwerben, und sie waren dabei sehr erfolgreich.Dabei scheinen die stehenden Stämme im Wald von den Holzknechten markiert worden zu sein, um dann zu bestimmten Terminen pünktlich an die Lagerplätze von Verkäufern gebracht zu werden. Da auch Schiffe mit Eisenerzeugnissen flussabwärts von den Eisenschmelzen im Bereich der Sauer auf dem Fluss waren, durfte nachts die Flößerei nicht betrieben werden, es musste angelandet werden. Es war Pflicht, die Flöße mit Laternen auszurüsten. Dazu waren für die Flößer, wie auch an Schiffen üblich:
…. an den zunächst gelegenen Ecken des Floßes auf erhabenen und überall sichtbaren Punkte hell - brennende Laternen aufzustecken und zu unterhalten.
Quelle: Amtsblatt der Regierung zu Trier Nr.37 vom 25. August 1836
Ollingen an der Syr
Einen interessanten Einblick in die damalige Flößerei findet sich in einem Akt aus dem Ort Ollingen, gelegen an dem luxemburgischen Fluss Syr (der Fluß Syr mündet bei Mertert in die Mosel). In der Nähe des Rodeshofes, ließ Anna Maria, Abtisin Priorin des Convents der adeligen Frauen Sankta Clara (Clarissen) in Echternach, acht Eichenstämme schlagen. Angekauft wurden sie von Herrn Recking, holländischer Holzhändler in Trier, in der Verhandlung mit Johannes Ollinger und Peter Welter, Bürger aus Ollingen. Die erwähnten acht Stämme sollten mit anderen Hölzern aus ihrem dortigen Wald zur Syr gebracht und zu Floßhölzern verarbeitet werden. .
Als Maßeinheiten sind Schuh angegeben, ein Schuh sind in der Regel 0,36 m.
Die Eichenstämme sollen 6 – 8 Schuh lang sein, also 2,16 m – 2,28 m,
die Klopphölzer, sollen 11 – 12 Schuh lang sein, also 3,96 m – 4,32 m,
dazu kamen noch gespaltene Klopphölzer die 8 Schuh lang also 2,28 m lang sein sollen,
die Schiffshölzer sollen 14 – 15 Schuh lang sein, also 5,04 m bis 5,40 m.
Diese angegeben Hölzer sollten je Schuh mit 2 französische Laubtahler, jeder zu 72 Stüber, bezahlt werden.
Die benötigten Floßhölzer brachten an Geld umgerechnet 58 Reichsthaler und 5 Schilling, die acht Eichenstämme brachten an Geld umgerechnet 36 Reichsthaler Das anfallende Brennholz und die Gipfel sollten der Eigentümerin des Waldes gehören.
Anmerkungen:
Wie schon erwähnt ist Eichenholz allein nicht zum Flößen geeignet, deshalb die zusätzlichen leichteren anderen Hölzer.
Die benannten Klopphölzer waren Harthölzer, hier Ahorn und Buche. Der Name Klöppholz kommt von damit hergestellten Holzhämmern zum Kloppen (schlagen).
Als Schiffshölzer werden krumme Eichenhölzer benannt, die mit ihrer natürlichen Rundung beim Schiffbau besonders beliebt und gesucht waren.
Quelle: Notar Defer, Echternach Nr. 6 aus 1776
Schiffskrummholz
Man versuchte die gekrümmte Form des Eichenholzes schon mit Krümmen des jungen Eichenbaumes im Wald zu erreichen. Dazu wurde ein Model mit der gewünschten Krümmung an den Baum angepresst, so konnte nach vielen Jahren des Wachsens der gewünschte Effekt erzielt werden.
Nachzulesen in Die Lehre der künstlichen Holzzucht durch Pflanzung, in der Abteilung: Von der Behandlung des Schiffskrummholzes in Johann Anton Schmitt, verbesserte Ausgabe aus dem Jahre 1808.
Sauerwehre Besichtigung
Da die Flüsse herrschaftliches Hoheitsgebiet waren, mussten sich auch die Herrschaften um die ungefährliche Durchfahrt an den Wehren kümmern. Auch durften die Flussufer nicht durch Hecken und Zäune die Bergfahrt der Schiffe behindern. Die alten Leinpfade mussten zum Treideln (Schiffe -Ziehen durch Pferde) freigehalten werden. Im Auftrag des hochwürdigen Herrn Emanuel Limpach unternahmen die Fischermeister der Abtey Echternach, Johann Georg Schlich und Johannes Metzdorf, am 12. August 1783 eine Besichtigungsfahrt auf der Sauer. Ihr Auftrag lautete, alle Wehre und die Leinpfade von Echternach bis Langsur zu überprüfen. Die von ihnen gemeldeten Mängel betrafen zunächst das Mörsdorfer Mühlenwehr. Dieses war versandet und musste von Sand geräumt werden, dazu war der dortige Mühlenbesitzer verpflichtet.
…….das landeskurfürstliche Wehr sei in der Mitte zwei Schuh zu schmal, und von beiden Seiten muss der Sand und die Steine weggeschafft werden, um eine sichere Durchfahrt zu gewährleisten.
Es müssen auch am Bambes- Wehr bei Feselich(vor Mesenich) die Steine ausgeräumt werden. Sodann muss an der Mesenicher Mühle der Zaun acht Fuß abgebrochen werden. Zur stündlichen und sofortigen Verbesserung sind die Besitzer der Mühlen angemahnt worden.
Quelle: Notar Defer, Echternach 1783
Bambeswehr Feselich
Dieses eben erwähnte Bambes- Wehr (Bamberg ?) in Feselich taucht des Öfteren mit Beschwerden über seinen mangelhaften Zustand auf. Es war das Grenzwehr zum Gebiet des Trierer Kurfürsten. Alle anderen Sauerwehre lagen im Einzugsgebiet des Luxemburger Landes.
In Anbetracht dieses unerträglichen Zustands dieser Wehre, trafen sich vor Ort am 2. Oktober 1769 die Fischermeister der Stadt Echternach, Michel Olinger 74, und Niclas Heurens 70 Jahre alt. Von Seite der holländischen Holzhändler waren zugegen Johann Nell, Churtrierischer Kommerzienrat und Karl Gottbill, Hochgerichtsschöffe zu Trier. Herr Nell erklärte, dass er seit 50 Jahren Holz auf der Sauer flößen lasse, aber niemals seien die Wehre des Flusses in einem so erbärmlichen Zustand gewesen. Dies betreffe insbesondere diese beiden eben genannten Wehre. So sei das Bambes- Wehr mit einem dicken Holzstamm geschützt. Dadurch hätte sich davor eine Sandbank gebildet, diese teile den Fluss und es sei nicht mehr möglich, ohne Gefahr für Leib und Leben der Flößer, hier weiter zu flößen. Die Holzstämme würden unweigerlich auf diese Insel „auf-rennen“ und die Steuerleute brächten sich dadurch in Lebensgefahr.
Der als Zeuge anwesende Flößer Christian Weber aus Mesenich erklärte, dass er mit 73 Jahren altersbedingt nicht mehr flöße, er aber den Zustand des Wehres bedauere. Sodann erklärte auch Peter Welsch aus Wasserbillig, dass er 38 Jahre als Floßführer gearbeitet habe, sich nun aber über die Beschaffenheit dieser Durchfahrt beschwere. Schon im Jahre 1760 wollte er mit anderen diese Stelle passieren, die mittlerweile sogar für Kleinholzflöße zu schmal sei. Damals seien drei Flößer fast ersoffen, weil diese Stelle so gefährlich war. Deshalb wäre es für die holländischen Holzhändler schwer, Steuerleute für ihr Holz anzuheuern, weil diese Tätigkeit im Sauerfluss Lebensgefahr bedeute. Auch der erschienene Niclas Schröder, Grundschöffe des landesfürstlichen Hofes Feselich und Bernhard Bast als Schöffe diese Hofes, wohnhaft in Mesenich, erklärten dieses als wahr und sie seien bemüht diesen Zustand zu beenden.
Quelle: Notar Cuno Antonio, Echternach 1769
Auch die Flößer Johannes Chruchten aus Bollendorf, 66 Jahre alt, und Domenik Steinmetz, 33 Jahre alt, beschwerten sich am 2. Oktober 1769 über das Hindernis in Fedelich. Wie sie dem Kurtrierischen Kammerrath Johann Nell und dem Hochgerichtsschöffen der Stadt Trier Carl Gottbill erklärten, hätten sie beide ebenfalls an diesem Wehr Ärger gehabt. Denn das landesfürstliche Wehr in der Gegend von Feselich sei auch ihnen ein Hindernis gewesen. Im Auftrag des luxemburgischen Holzhändlers Herr Piscatori hätten sie eine Passage freigemacht und erst dann wäre das genannte Wehr zu durchfahren gewesen.
(Das oft zitierte Feselicher Wehr gehörte zur Mesenicher Mühle im Mesenicher Lachen.)
Quelle: Notar Cuno Antonio, Echternach 1769
Eine Bekanntmachung über das Befahren der Flüsse mit Schiffen und Flößen hat auch die Königlich – Preußische Regierung herausgegeben. Im Artikel 40 heißt es darin: Es dürfen weder Erde, Sand bis zu einer Entfernung von 6 Toisen (36 Fuß) von schiffbaren Flüssen genommen werden. Weiterhin heißt es in Artikel 42: …Keiner darf Mühlen, Dämme, Schleusen, Verpfählungen, Ablaufgräben, Mauern, Baumpflanzungen, Stein – und Grundmauern, Faschinen noch andere Aufbauten oder Hindernisse, die den Lauf des Wassers hemmen, in den schiffbaren und flößbaren Strömen und Flüssen anlegen oder vornehmen, noch Koth oder Unrath hineinwerfen oder am Ufer anhäufen.
Die Eigenthümer derjenigen Grundstücke, welche auf schiffbare Flüsse stoßen, müssen längs der Ufer einen wenigstens 24 Zoll breiten Platz für den Leinpfad und Pferdezug frei lassen und dürfen weder Zäune und Hecken näher als 30 Zoll auf der Seite, auf welcher die Schiffe gezogen werden, anpflanzen
Quelle: Amtsblatt zu Trier, vom Donnerstag den 29. September 1864 Nr. 39
Schmittenwehr in Bollendorf
Allerdings scheinen alle Mühlenwehre regelmäßig Ärger bereitet haben. Am 27. Februar 1756 schreibt Notar Cuno aus Echternach.
… „auf begehren der herren biscatori, nell und deele, allesamt holländische holzhändler, habe ich mich am 27. februar 1756 nacher bollendorf in die dasige burg begeben, also da ahngelangt habe daselbsten den viel ehrwürdigen und geistlichen herrn emanuel limbach convertualen eines sankt clementis abtylichen gotteshauses binnend der stadt echternach, dermaligen probsten daselbsten und direktor der sogenannten bollendorfer eisenschmit, mit ihm persönlich redend, er wolle und möge sich bequemen, das sogenannte schmittenwehr zur holländischen flößerfahrt brauchbar und fahrbar zu machen, für deren kosten und schaden und interesse er persönlich verantwortlich seie, worauf herr probst von bollendorf sich erklärt, er sei nicht gesinnt vorgenannte holzflößer bei ihre fahrten irgentwo zu behindern, so gar habe er bei dem sogenannten schmittenwehr eine ausfahrt von zweiundzwanzig französicher schuh breit herstellen lassen, die welche de facto schon hergestellt, es sei gesichert, daß die holzflößer keinen schaden leiden können und das um so mehr, weilen das schmitten wehr wirklich schon zwei französische schuh weiter und breiter sei als ordinationsmäßig vorgesehen sei“
Quelle: Notar Cuno Antonio, Echternach 1764
In Anbetracht der regelmäßigen Beschwerden über nicht oder schlecht passierbare Wehre, stellt sich auch die Frage, ob das nicht korrekte Instandhalten der Wehre etwa gewollt war, um damit dem holländischen Holzeinkauf Einhalt zu gebieten. Die aufkommenden Erzschmelzen und andere Industrien benötigten nämlich ebenfalls den wertvollen Rohstoff Holz für ihre Arbeit und der Holz- bzw. Holzkohlebedarf der Gießereien brauchte nicht durch die Sauer geflößt zu werden, sondern konnte durch Fuhrleute mit Wagen vor Ort gebracht werden. Die ohnehin immer verschuldeten Gemeinden profitierten von dem Verkauf des Holzes. Ihnen war es gleich wer das Holz erhielt.
Es befinden sich viele Notarakten im Luxemburger Staatsarchiv, die von diesem enormen Holz Ankauf und Verkauf in der Mitte des 18. Jahrhunderts zeugen, über die ich nun berichten möchte. Allerdings konnten private Waldbesitzer über ihre Wälder frei verfügen, Gemeinden mussten um Bewilligung bei den Forstämtern der Herrschaften anfragen. Diese war auch die Voraussetzung des nun folgenden Holzverkaufs in Mettendorf im Jahre 1731 und anderen Gemeinden.
Holzverkauf Mettendorf 1731
Zeyen Johannes, als Zender des Dorfes Mettendorf und der Mayer des Ortes Haupricht, neben den Gemeiner Thielen Theis, Scheffers Michel, Spoden Dietz, Clas Georg, Hedeleß Hans Peter, Martens Hans, alle aus Mettendorf, verkauften 125 Eichenstämme an den Trierer Holzhändler Johann Ludewigs aus Trier. Als Preis werden genannt fünfundzwanzig Schilling.
Quelle: Notar Printz, Vianden vom 11. Januar 1731
Holzverkauf Geichlingen 1731
Hemes Jakob, Theis Michel, Cloß Hans, Gebers Hans Adam, Claus Müller, Peters Michel, Thielen Peter Michel, Thielen Peter, alle Inwohner von Geichlingen, verkaufen an den Trierer Holzhändler 109 Eichenbäume.
Quelle: Notar Printz, Vianden vom 11. Februar 1731
Holzverkauf Bittel / Luxemburg 1733
Cüppers Peter von Bittel verkauft an den holländischen Holzhändler Herrn Ludewigs aus Trier durch Vermittlung dessen Meisterknechtes Johannes Zimmer aus Conz, 6 Eichenstämme. Sie sollen über den Bettel- Weg an die Ur(Our) geschleift werden.
Quelle: Notar Printz, Vianden 1733 vom 20.2.1733
Holzverkauf Gentingen 1733
Am 19. Juni 1733 erschienen die Gemeiner von Gentingen, namentlich Caalen Mathias, Henkels Klaus, Hans Claus, Wilhelm Schranz, Johann Diederich und Halen Johann vor dem unterschriebenen Notar. Sie erklärten, dass sie an Johannes Zimmer aus Conz in ihren Gemeindebüschen in der Hard fünfzig Stämme Eichenbäum hauen würden und zum Lagerplatz bei Schwarzenphuhl schleifen täten.
Quelle: Notar Printz, Vianden 1733
Holzverkauf Körperich 1733
am 29. Juni 1733 von 14 Eichenbäumen. Diese sollen auf den Lagerplatz bei Bettel/Luxemburg an die Ur(Our) geschleift werden um ins Wasser gelassen zu werden.
Quelle: Notar Printz, Vianden
Holzverkauf Scheuerhof 1733
Hier handelt es sich um 6 Eichenstämme die Michel Goebel und Joannes Goebel in ihrem Wald in Rodt geschlagen haben. Sie sollen bei Bettel an die Ur gebracht werden.
Quelle: Notar Printz, Vianden 26. Gebris 1733
Holzverkauf Obersgegen 1733
Thielen Peter, Hansen Johann, Sondag, Weinz Johann, Gillen Hein, Johann Michel Theis und Lamberty Johann alle aus Obersgegen verkaufen 20 Stämme Eichenbäume. Sie sollen gegen St. Mattheistagfest an die Ur gebracht werden.
Quelle: Notar Printz, Vianden 31. Gebris 1733
Holzverkauf Bollendorf 1736
Im September 1736 kaufte Diederich Würzenthall als Bevollmächtigter des wohledlen Herrn Conrad Schaff, Holzhändler und Schiffsleutmeister aus Trier, Flößhölzer in Bollendorf. Als Verkäufer war zugegen der Hochgerichtsmayer von Bollendorf, Johannes Haller, Hofmann auf dem Halershof. Verhandelt wurde über einundzwanzig Buchen, die der Verkäufer zum Flößen hauen solle. Sodann soll er die im Bollendorfer Wald liegenden Buchen aufladen und in die Graulswies an der Sauer zum Flößen bringen. Als Termin der Lieferung wurde der Maria Lichtmesstag festgelegt. Der Fuhrlohn für das Liefern an die Graulswies wurde auf zwanzig Schilling, jeder zu 7 Stüber hiesiger Währung festgelegt. Sollte allerdings bei unsachgemäßer Lieferung der Buchen eine dieser platzen oder aufspringen, werde er dafür keinen Fuhrlohn erhalten.
Quelle: Notar Margay, Echternach 1736
Vom Holzverkauf in Bollendorf handelt auch ein weiterer Akt. Hier sind benannt Jacobs Johannes, Schröders Arend, Thinnes Johannes und Johannes Freilinger als Erben der sogenannten Fischerei Hecke zu Bollendorf. Sie hatten an Pfingsten 1735 dem Holzhändler und Fischermeister Conrad Schafft aus dem genannten Wald 22 Wagen Schiffsholz und einen Wagen Kloppholz verkauft.
Für jedes Stück Holz wird die Summe von neun Schilling und einen halben gezahlt
Unterschrieben haben als Zeugen der Richtmeister Johannes Blum und ebenso Clemens Prim, beide aus Bollendorf. (Der Verkauf war schon 1735, wurde aber erst 1737 beim Notar beglaubigt).
Quelle: Notar Margay, Echternach 1737 Nr. 19
Holzverkauf Schankweiler und Holsthum
Dass auch ein Pastor sich als Holzaufkäufer ein Zubrot verdiente, sieht man in einigen Akten aus diesen beiden Gemeinden. Als Beauftragter verschiedener Holzhändler kümmerte sich der dortige Ehrwürdige Herr Pastor Bernhard Pfull um den Aufkauf von Eichenholzstämmen in den Wäldern beider Gemeinden. Vor dem Holzeinschlag und Verkauf musste allerdings die Herrschaft Bourscheidt um Genehmigung gefragt werden. Um deren und aller anderen Gemeindemitgliedern, wie auch der Kirche, diese vor gesehenen Hau anzuzeigen, wurde „ad valvas Exlesias gethan, sofort nach deren üblichen 3 Sondad nacheinander geschehene Proclamation angezeiget am 17. Decembris 1736“
Es sollen in den Waldungen von Schankweiler 80 Stämme angeboten werden und aus Holsthum 100 Eichenstämme. Sofort nach dem Hauen der Stämme sollen sie zum Flößen gebracht werden. Auch wurde vereinbart, dass das Holz welches auf der Seite nach Ferschweiler gehauen werde, nach des Herren belieben auf die Weilerbach unterhalb Bollendorfs in die Sauer geflößt werden“. Die Holzstämme, die jenseits der Prüm gehauen werden, sollen mit Wagen zu dem Flößplatz bei Minden gebracht werden. Als Preis je Stamm waren angesetzt:
in Schankweiler zwanzig und einenSchilling,
in Holsthum achtzehn und einen halben Schilling.
Die Fuhrleute sollten ebenfalls für jeden unbeschädigten Stamm 18 Schilling erhalten. Sollte aber an Weg, Werk und Berg mutwilliger Schaden entstehen, solle dieser Schaden der Herr Pastor von Schankweiler ihnen abziehen können.
Quelle: Notar Margay, Echternach 1736 Nr. 74, Nr.75 und Nr. 76
Holzverkauf Ernzen und Bettendorf
Theisen Johannes aus Ernzen hatte wohl Wälder in der Nähe von Bettendorf an der Sauer, heute zu Luxemburg gehörend. Für den holländischen Holzhändler Herrn Meltz von Neuendorf kaufte sein Meisterknecht Johannes Thomas aus Biver ungefähr 50 Eichenstämme im Geschter Wald. Diese waren zu liefern, entweder acht Tage vor oder acht Tage nach des Matthias Aposteltag. Dass die Eichenstämme an ganz bestimmten bestimmten Tagen zu liefern waren, hing wohl mit dem Zusammenstellen der verschiedenen Flößhölzer zur Fahrt auf der Sauer zusammen. Die Lieferung wurde von dem Holzbesitzer aus Ernzen selbst durchgeführt, was sich natürlich auch am Entgelt bemerkbar machte. Er erhielt fünf Reichsthaler für jeden Stamm, eingeschlossen der Fuhrlohn für das Liefern zur Sauer, nahe Weilerbach.
Quelle: Notar Margay, Echternach 1737 Nr. 32
Anmerkung: Ein Luxemburger Reichsthaler (erst ab 1901 Reichsthaler ohne h) wurde seit 1711 auf 8 Schilling gerechnet. Ein Schilling hatte sieben Stüber. Dies gilt auch für die vorhergehenden Holzverkäufe. Als Vergleich, eine Milchkuh kostete damals ca.140 Reichsthaler.
Holzverkauf aus dem Sieben- Gemeinden- Wald Bedhard / Bitburg
Der Bedhart Wald bei Bitburg, ein Wald, weit entfernt von Flüssen die sich zum Holztransport eigneten, war trotzdem nicht vor den Holzaufkäufern sicher. Am 13. Oktober 1738 trafen sich der Ehrengroße Hans Georg Fill, als Aufkäufer für den Wohlgeborenen Conrad Schaff, Holz – und Flötzhändler aus Trier beim Echternacher Notar. Anwesend auch die ehrsamen Bürger Theisen Johannes aus Ernzen, und seine Consorten Joannis Consbrück, Joannis Huberti vom Gierschhof, Niclas Wagener vom Rodenshof und Niclas Binsfeld von Echternach. In der Verhandlung ging es um 145 Eichenstämme, die von den genannten im Sieben- Gemeinden- Büsch, nächst Bitburg gehauen werden sollten. Dazu vorgesehen war das Waldstück, das den Mahlburg Erben gehörte. Da der Aufkäufer nicht nur die Stämme benötigte, sondern auch das brauchbare Beiholz der Äste, wurde über zwei Transportmöglichkeiten beraten. Die Einigung sah vor, dass alles was fahrbar ist, mit dem Kloppwagen zum Flößen ins Wasser der Sauer bei Minden gebracht werden solle. Ebenso soll das nicht fahrbare schwere Holz zum Termin Maria Lichtmess des folgenden Jahres 1739 dorthin ins Wasser gebracht werden. Spätestens bis zum Mattheistag des gleichen Jahres musste die Holzlieferung beendet sein.
Quelle: Notar Margay, Echternach 13. Oktober 1738 Nr. 93
Holzverkauf Reuland
Der holländische Holzkäufer, der wohledle Herr Johann Job Nell, Holz - und Flötzholzhändler aus Trier, residierend zu Neuendorf traf sich in Echternach im Dezember 1738 mit den ehrsamen Casper Weiland, Niclas Theis, Michael Barthels, Nicolay Müller, alle von dort. Sie hatten dem edlen Herrn siebzig Eichenstämme zum Flößen angeboten. Als Standort der Bäume haben sie angegeben den Reuländer Wald und den Wald in der Haag, bei der Fels. Bei diesem Verkauf ging es teilweise um gespaltenes Holz, das die Verkäufer zum Flößen auf den Grundhof an der Sauer liefern sollten. Die Stämme sollten bald geschlagen werden und zwischen Dezember und Maria Lichtmesstag in die Sauer gebracht werden.
Quelle: Notar Margay, Echternach Dezember 1738 Nr.100
Holzverkauf Bauler, Rodershausen usw.
Dass auch Waldbesitzer die nicht in der Nähe von Flüssen ihre Wälder hatten, ihr Holz gerne an die holländischen Holzhändler verkauften und von dem schwungvollen Holzhandel profitierten, geht aus einem Akt vom 15. April 1762 hervor. Neben den Verkäufern sind darin auch jene genannt, die das Holz mit Pferden an das Wasser zum Flößen schleiften. Als beteiligte Verkäufer werden genannt:
Batz Michael, Mayer des Hofs Carlshausen, wohnhaft zu Bauler, Welmes Peter von Bauler, Joannes Dichter von Berscheit, Hechels Hans, Richter des Hofes Carlshausen, wohnhaft zu Berscheit, Joannes Heinrich von Bauler, Juchemes Mathias von Rodershausen, sowie Mathias Thol, Nicolaus Thielen, Lamberts Felten alle von Obersgegen, Joannes Schoeckmüller, von Roth. Sie alle erklärten, dass sie im letzten verflossenen Winter Holz, das der holländische Holzhändler Piscatori bei ihnen erstanden hätte, auf das Wasser, genannt Ur(Our), hätten schleifen lassen.
Dieses sei mit eigenen Pferden geschehen durch die Holzschleifer Morgen Jacob von Itgen, Joannes Jungels von Osweiler, Peter Oberweis vom Rodenhof und von Nickels Joannes von Leilingen.
Zweck dieses Treffens am 15. April 1762 beim Notar war die Tatsache, dass die Holzschleifer von den Auftraggebern angemahnt wurden, die ausstehenden Zahlungen für das gestellte Heu und Hafer zu entrichten.
Bei Batz Michael von Bauler waren sie schuldig für Heu acht neuer Stüber, ebenso dreizehn Reichsdahler wegen gelieferten fünf Malter und zehn Sester Hafer, das Malter zu achtzehn Schilling gerechnet und dann noch einmal zwölf Schilling für vier Zentner Heu.
Im weiteren Verlauf des Schreibens werden von allen Auftraggebern verschiedene ausstehende Zahlungen angemahnt, auch über nicht bezahltes Brot bei Johann Hechels in Bauler.
Quelle: Notar Giebel, Vianden Nr. ohne 1762
Holzverkauf Körperich 18. Juni 1763 bei Johann Schrantz insgesamt 35 Eichenstämme
Holzverkauf Niedersgegen
18. Juni bei Wilhelmus Müller insgesamt 40 Eichenstämme. Diese sind auf den Lagerplatz zwischen Ammeldingen und Gentingen an die Ur zu schleifen, bis zum Michelstag.
Holzverkauf in Bauler
18. April 1765 in Bauler insgesamt 100 Eichenstämme, diese sind zu liefern bis zum Michelstag auf die Briech in Rodt, unterhalb der Commandieri.
Quelle: Notar Giebel, Vianden Nr. ohne, 1763 und 1765
Holzverkauf in Bollendorf
Am 4. Tag des Monats Oktober 1764 erklärte Peter Binsfeld vor dem Echternacher Notar Cuno, dass er bei der Gemeinde Bollendorf Holz zum Flößen gekauft habe, im Auftrag des holländischen Holzhändlers Herrn Nell von Trier. Es handele sich um 120 Eichenstämme, die zum Schiffbau nach Holland geflößt werden sollten. Als Preis werden genannt, 224 Reichsthaler für die gesamten Stämme in Hierlandswährung. Die anfallenden Gipfel und Äste sollen den Gemeindemitgliedern Bollendorfs als Brennholz zur Verfügung gestellt werden. Als Gegenleistung gestattet die Gemeinde, ihre Wege zum Sammelplatz an die Sauer in Weilerbach zu benutzen.
Quelle: Notar Cuno Antonie, Echternach 1764
Holzverkauf Geichlingen
Dass, wie immer wenn es ums große Geldverdienen geht, auch Betrüger unterwegs sind, mussten die Bürger der Gemeinde Nusbaum erfahren. Von ihrem Holzverkauf waren bisher alle Zahlungstermine der Aufkäufer verstrichen. Dabei hatten sie den Kaufvertrag schon vor über einem Jahr mit dem Holzhändler geschlossen.
Deshalb beriefen sie am 21. März 1766 den Hochgelehrten Advokaten Herr Scheer aus der Stadt Luxemburg, um ihrer Geldforderung Nachdruck zu verleihen. Der Vertreter der Gemeinde, Wilhelm Roths aus Nosbaum, solle ihm erklären, dass sie am 22. Dezember 1765 vierundzwanzig Eichenbäume an den Fluß Ur zum Flößen geschleift hätten, aber bisher keine Zahlung eingegangen sei. Diese genannten Flößbäume für Holland waren mit drei Reichsthalern das Stück verkauft worden, einschließlich Hauen und Schleifen. Deshalb wollten sie um die Gesamtsumme von 76 Reichsthalern gegen ihren Holzhändler klagen, die ihnen versprochene Summe für ihr Holz zu zahlen.
Quelle: Notar Giebel, Vianden Nr. ohne von 1766
Der Holzverbrauch in der Südeifel nahm drastisch zu durch den Neubau eines größeren Weilerbacher Eisenwerkes im Jahre 1779 (Altschmitt bei Bollendorf wurde geschlossen).
Abt Limpach von Echternach war der Besitzer beider Eisenschmelzereien. Wegen des Holzverbrauchs der neuen Hütte kamen auch Gemeinden in den Genuss des Holzverkaufs, die nicht an den Flüssen Sauer und Ur(Our) lagen. Es war wohl ein schwungvoller Holzhandel entstanden, bei denen die Holländer offensichtlich den besten Preis zahlten. Weiterhin waren sie es, die Holz aller Arten in der Südeifel kauften.
Holzverkauf Sinspelt
Der achtbare Matthias Schmith, Hochgerichtsschöffe zu Vianden, seiner Tätigkeit auch Holländischer Holzhändler bemühte sich 1769 um den Kauf von Schiffsholz in Sinspelt. Die Waldbesitzer Joannes Spoden und Stommes Berend aus Mettendorf, wie auch Nikolaus Thome aus Nasingen waren seine Vertragspartner. Sie verkauften Flößbäume aus dem Sinspelter Berg und dem sogenannten Sinspelter Busch. Insgesamt handelte es sich um 72 Kloppholz Stämme (Buche), die mit den dazugehörenden kleinen Klopphölzern innerhalb von vierzehn Tagen zu liefern seien. Der Hau der Bäume sollte sofort geschehen um die Lieferung rechtzeitig am Holzplatz, genannt an der Brisch in Rodt bei Vianden ins Wasser der Ur zu bringen. Jedem der drei Verkäufer wurden vom Holzhändler fünf Pferde gestellt, um damit zum genannten Termin das Holz ins Wasser zu lassen.
Quelle: Notar Giebel, Vianden vom 11. März 1769
Holzverkauf Scheitenkorb
Heuth den 8. April 1768 erschien der ehrsame Carl Metzeler aus Pfalzel, Meisterknecht des Herrn Nell von Trier der frei öffentlich erklärte, ……… so beginnt der Verkaufsakt über 20 Flößbäum, die Heinrich Binsfeld, Mayer zu Gentingen angeboten hat. Die genannten Bäume sollen im Scheitenkorber Wald geschlagen werden, und zum Holzplatz, an der Brisch in Rodt an der Uhr, gebracht werden. Als Termin ist dazu benannt acht Tage nach Maria Reinigung, um sie ins Wasser zu bringen. Als Transportmittel bietet der Käufer dem Verkäufer an, zwei Wagen mit Pferdegespann und dem nötigen Geschirr.
Quelle: Notar Giebel, Vianden 1768
Holzernte Niederweis
Vor dem Hochgerichtsherren der Herrschaft Niederweis erschienen 1768 die Gemeinen Niclas Zender, Schontges Joannes, Lentzen Daniel, Gederts Joannes, Höwelers Peter als Vormund des Neu
Philips Kinder, und Hauß Mathias.
Sie wurden bezichtigt, ohne Bewilligung der Herrschaft in ihrem Gemeindewald Graulsbüsch, Eichenstämme geschlagen zu haben. Es waren ungewöhnlich dicke Eichen die von den Vorgenannten gehauen worden sein sollen, die der Gerichtsschreiber und die Schöffen nun im Wald vermessen haben.
Es werden genannt, 19 Stämme von 6 Schuh, 30 Stämme von 4 Schuh, 18 Stämme von 3 Schuh an der Rinde des Stocks gemessen. Im Gemeindewald anderseits der Nims, 3Stämme von 6 Schuh, 7 Stämme von 4 Schuh, 12 Stämme von 3 Schuh und einen Stamm von eineinhalb Schuh. Allerdings konnten die Schöffen und die Herrschaft von den Angeklagten überzeugt werden, daß sie in ihrer höchsten Notdurft dies getan hätten, besonders durch die im Dorf entstandene Feuersbrunst.
Somit wurde von einer Bestrafung vorerst abgesehen.
Quelle: Notar Hartmann, Echternach Nr.103 1768 (ein Schuh 0,30 – 0,36 m, an der Rinde des Stocks, heißt wohl Umfang des Stammes am Stock)
Beschwerde in Bastendorf
In den heutigen luxemburgischen Gemeindeforsten hatte die Witwe Frau Nell, als Nachfolgerin ihres verstorbenen Mannes, im Jahr 1772 zweihundert Stämme Eichen- und Buchenholz gekauft. Dieser Ankauf geschah auf Vermittlung ihres Meisterknechtes Peter Binsfeld aus Echternach. Dabei kam es wohl zu Streitigkeiten darüber, weil nicht nur die Floßhölzer abgefahren worden waren, sondern auch die Hölzer, die zur Wärmung und Kochung gebraucht worden wären. Nur die dünnen Baumwipfel und die Wurzelstümpfe wären übrig geblieben. Dies geschah, wie beim Ortstermin am 23. Juni 1773.
besprochen, um eine bessere Faconnierung(s.u.) des Floßholzes in der Sauer zu bekommen.
Quelle: Notar Hartmann, Echternach Nr.160 vom 23. Juni 1773
Anmerkung: Zum Aufbau eines Floßes benötigte man als schwimmenden Boden leichtere und kleinere Hölzer (Buchen, Ahorn). Darauf wurden die schweren Stämme aufgebunden um sie auf ihre Reise durch Sauer, Mosel und Rhein zu flößen. Dieses Zusammenstellen der verschiedenen Hölzer nannte der Flößer faconnieren. Das ideale Holz dazu, wie Fichte und Tanne, gab es noch nicht in unseren Eifel Wäldern.
Quelle: Jagdzeitung 1826
Holzverkauf Nusbaumer Hart
Es trafen sich am 2 ten Oktober 1778 beim kaiserlichen – königlichen Notar Ensch die Bürger Joannes Müller, Johan Lahrs, Hubert Schmitz, alle aus dem Dorfe Nosbaum, die Bürger Gerard Betzen, Mathias Schelen und Johann Nickels, alle drei Einwohner des Dorfes Freilingen und Wilhelm Achen, Mühler zu Entzen, bei Notar Ensch in Echternach. Dieser war beauftragt vom Prälaten der Sankt Clementinus Abtey, Emmanuel Limpach, sich um entsprechenden Holzkauf in den oben genannten Gemeindeforsten zu bemühen. Es handelte sich um
….dreitausend klafter holz, jeden klafter sieben schuh lang, vier schuh hoch und drei schuh zwischen den jeweiligen genannten klaftern, gehauen auf dem stock, in den büschen nosemer hardt, in der krantzbach, aus der schöndell ahn bis in die clawen stehll beider seiten unter den layen bis auf den berg ahn den untersten weg, so über den owen kopf bis auf die so genannte neu wies führent.
Diese dreitausend Klafter Holz sollten in zwei nacheinander folgenden Jahren gehauen werden. Als Preis ist angegeben für jedes Klafter Holz eine Summe von vierzehn Stüber hiesiger Währung. Zusätzlich wurde vereinbart, dass bei evtl. mehr gehauenen Klafter Holz auch dieser Preis zu zahlen sei. Dieser Preis für das Klafter von vierzehn Stüber entsprach damals etwa dem Preis eines Brühlings, einem jungen Schwein.
Sollten aber diese dreitausend Klafter Holz nicht in diesem genannten Gebiet vorhanden sein, solle aus anderen Büschen Holz nach dort geliefert werden.
Dies alles bestätigten die Zeugen, Nicolas Wagner als Waldförster zu Nosbaum und der Kohlenbrenner Peter Jacob Colling von Bollendorf.
Anmerkung: Der Holzeinschlag befand sich auf der Nusbaumer Hardt am Kranzbach, nach Westen begrenzt von dem Owen Kopp (Oberkopf) und nach Osten von dem Clawens Steyll (Glaubensstein, Frau Billenkreuz).
Die Nusbaumer Hart muss sicherlich einen Kahlschlag erlebt haben. Diese 3.000 Klafter Holz ergeben eine gestapelte Holzlänge von über 7 000 m Länge, wenn man von einem Klaftermaas von 2,52 m Länge ausgeht(1 Schuh von 0,36 m ). In der Höhe allerdings auch von 4 Schuh, also 1,44 m und dies ebenso in der Breite 4 Schuh.
Ob die oben erwähnten Zwischenräume von jeweils drei Schuh zwischen den 7 Schuh langen Klaftern zur besseren Abnahme des Holzes zum Meilerbau eingerichtet waren, muss noch geklärt werden. Es könnte sich dabei jeweils um die Menge Holz handeln, der zum Kohlenbrennen je Meiler benötigt wurde.
Zum Aufbau eines Kohlenmeilers benötigte der Kohlenbrenner ca. 60 m Holz, dies wären etwa ein Dutzend dieser beschriebenen Holzstapel. Auch die Anwesenheit von dem Kohlenbrenner Peter Jacob Colling könnte mit dem Erwähnten zusammen hängen.
Bestätigung des Vertrages
In der Abteylichen Kellnerey (Finanzverwaltung) unterschrieben diesen Akt mit Handzeichen, Hubert Schmitz, Jois Lahr als Zeugen sowie Mathias Schelen, Nicolas Wagner und Peter Jacob Collin( Kohlenbrenner) mit Kreuz statt Handzeichen. Die Beteiligten Geradus Betzen, Johannes Dichter und Wilhelm Achten beurkundeten mit ihrer Unterschrift ebenso Emmanuel Limbach, als Herr und Abt von Echternach.
Quelle: Notar Ensch P2 Echternach 1778 Nr. 31
Holzverkauf Abtey Echternach
Aber nicht nur als Käufer von Holz ist der Hochwürdige Herr Emanuel Limpach, Abt der freien Reichs Kaiserlichen Abtey Sankti Clementis Willibrordi, binnen dieser Stadt Echternach, wie auch ungezweifelter Hoch – Mittel – und Grundgerichtsherr dieser Stadt und anderer Örter, in Erscheinung getreten. Am 14. September 1779 verkaufte er durch Peter Binsfeld, Bürger und Flößfactor Echternachs an die Witwe von Nell Kammerrätin und Flößholzhändlerin in Trier, dreihundert Stück Floßholz. Von diesen Holzstämmen sollen zweihundert aus dem Stadtwald in Echternach und die restlichen 100 aus den herrschaftlichen Büschen stammen. Von den weit mehr gehauenen Stämmen soll die holländische Holzhändlerin die aussuchen, die sie für die beste Qualität hält.
Auch ist vereinbart worden, dass der Abfall und Gipfel der im Stadtwald gehauenen dreihundertzehn Stämme hiesiger Bürgerschaft verbleiben solle. Derselbige von hiesiger herrschaftlichen Wäldern soll in der Abtey verbleiben.
Ferner verspricht Herr Peter Binsfeld im Namen des Herrn Abtes die genannten Stämme bis zum nächsten Lichtmesstag ins Wasser zu führen.
Die Abtey solle für jeden dieser ins Wasser gebrachten Bäume neun Neue Thaler bekommen, den Thaler zu zweiundsiebzig Stüber, hiesiger Währung gerechnet. Dieser Verkauf erbrachte der Abtey insgesamt zweitausendsiebenhundert Neue Thaler, die Hälfte sofort und die andere, wenn das Holz ins Wasser gebracht worden ist.
Quelle: Notar Ensch, Echternach 1779 Nr. 51
Anmerkung: Preisvergleiche zu den angegebenen Preisen:
Ein Pferd: 16 Thaler
Eine Kuh: 9 Thaler
Eine Sau: 4 Thaler
Pottasche
Wenn auch nur ein geringer Anteil der Waldernte zur Pottasche benötigt wurde, soll dies hier nicht unerwähnt bleiben, zumal Bedarf zur Herstellung von Glas durch die Hütte Holsthum bestand. Dort wurde dieser Rohstoff vor Ort produziert oder von den zahlreichen Pottasche Siedereien in den Nachbarorten aufgekauft. Pottasche wurde nicht nur aus verbrannten Buchenscheiten gewonnen, sondern auch durch verbranntes Strauchholz, Heidekraut sowie aus der Brandasche, die in den umliegenden Wohnhäusern gesammelt wurde (Dressen: Industrialisierung Südeifel).
Eine dieser Pottasche Siedereien befand sich in privater Hand in Bollendorf. So geht es aus einem Akt von Johannes Kienen aus Bollendorf hervor.
Am 11. August 1779 vermachte er seinem Sohn, ebenfalls Johannes Kienen:
…. all das jenige Geschirr und Werkzeug zum Pottasch brennen und zum schmieden in seiner Behausung, eigenthümlich zugehörig. Damit es mit seinen anderen Kindern auf heut oder morgen keinen Streit darüber gebe.
Quelle: Notar Cuno, Antoine Echternach 1779
In vielen Berichten, die sich mit dem enormen Holzverkauf in unserem Gebiet befassen, wird beschrieben, dass die französischen Besatzer zum Ende des 19. Jahrhunderts die Eifel dem Kahlschlag preisgegeben hätten. Das war nicht so. Es war eher der Beginn der Eisenverhüttung in Bollendorf 1716, der Glasverhüttung in Holsthum 1769 und der enorme Holzbedarf der Holländer für ihre Schiffsflotte die Raubbau an unseren heimischen Wäldern betrieben haben. Die erwähnten Notarakten, die mir Verfügung gestanden haben und in die ich immer noch Einblick habe, geben einen kleinen Überblick in eine Zeit, in der unseren Wäldern fast ein Kahlschlag drohte.
Die französische Besatzungszeit 1795 - 1814 erforderte durch neue Abgaben der Gemeinden zwar einen weiteren Holzeinschlag. Dieser diente aber nicht mehr dem holländischen Schiffsbau, sondern der Befriedung der Kriegsmacht Frankreichs unter Napoleon.